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Medienrecht und Medienethik

13 Jun

Brechen wir die Grossen Zeitungsverlage doch einmal herunter auf das wesentliche. Den Journalisten. Was macht einen guten Journalisten (mit Journalist sind auch die Journalistinnen gemeint) aus?

Für Journalistinnen und Journalisten gilt der Grundsatz: „Jedes denkbare Thema darf behandelt werden. Aber für die konkrete Behandlung von Themen gelten unterschiedliche Bedingungen. Sobald das gewählte Thema in die Privatsphäre einer Person ein, muss abgewogen werden ob dies veröffentlich werden darf oder nicht. Gerechtfertige wäre eine Publizierung nur, wenn das öffentliche Interesse überwiegen würde. Nur die reine Neugier der boulevardisierten Bevölkerung darf nicht ausreichen. Es ist wichtig, dass ethische und rechtliche Vorgaben eingehalten werden.

Auch bei staatlichen Geheimnissen muss die Information von öffentlichem Interesse sein. Der Artikel darf die Interessen das Staates nicht verletzen.

Die Regeln, welche für alle Journalisten und Journalistinnen gelten:

Kodex Recht a – Informationsfreiheit: Journalisten haben freien Zugang zu allen Informationsquellen und die Freiheit zur unbehinderten Ermittlung aller Tatsachen von öffentlichem Interesse

Kodex Pflicht1 – Wahrheit: Journalisten lassen sich vom Recht der Öffentlichkeit leiten, die Wahrheit zu erfahren

Kodex – Wahrheitssuche: Sie setzt die Beachtung verfügbarer Daten, Überprüfbarkeit und die allfällige Berichtigung voraus.

Kodex Pflicht – Kommentarfreiheit: Journalisten verteidigen die Freiheit der Informations, des Kommentars und der Kritik.

Kodex Pflicht – Privatsphäre: Journalisten respektieren die Privatsphäre, sofern das öffentliche Interesse nicht das Gegenteil verlangt.

Leider halten sich lange nicht alle Schreiber und Verlagshäuser an diese Regeln. Am extremsten voll die Ringier AG mit ihrer Boulevardzeitung Blick.

Bild_Blick_Boulevard

Quelle: Online

Das Redaktionsteam vom Blick hat schon einige der Regeln gebrochen und wurde bereits mehrmals vom Presserat gerügt. Leider ohne Wirkung. Solange Ringier mit den reisserischen Schlagzeilen eine höhere Auflage erreichen kann, werden die Regeln nach ihrem Gutdünken zu Recht gebogen. P.F.

Der Nachfolgende Link zeigt einige der Vergehen auf:

http://www.edito-online.ch/aktuelleausgabe/ergaenzungenzumheft/brief-an.html

Quelle: So arbeiten Journalisten fair. Ein Ratgeber des Schweizer Presserates. Peter Studer und Martin Künzi. 2011. Reinach. Zuber AG

Quelle: edito-onine.ch